Kurioses aus alter Zeit

Heimatliche Begebenheiten vor 200 Jahren aus dem Band 1779 der Dillenburgischen Intelligenz Nachrichten:

Zollsache im Hickengrund
Amt Burbach. Am 10. dieses ist an die Stelle des mit Tod abgegangenen Zöllners,Gerlach Görgen sen. von Lützeln, welcher den Dietzer Zoll von den Fuhrleuten, so aus dem Hachenburgischen durch das Kirchspiel Marienberg, und Neukirch ohne Paßirung eines Dorfes in den Hickengrund, oder längst den Herrschaftlichen Walld, die Hickengründer Höhe genannt, auf die Landheege, nach Heyger oder Siegen fahren, in Lützeln erhoben; dessen Sohn Görg Görg, so in dem Hause seines verstorbenen Vatters zu Lützeln wohnet, zum anderweiten Zöllner angeordnet, und verpflichtet worden; welches hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht, zugleich auch denen Fuhrleuten nochmalen bedeutet wird, sich für der festgesetzten Strafe, in Ansehung des Zollverfahrens zu hüthen. (18. Dec. 1779)

Anerbothene Gelegenheit
Aus dem Hickengrund wird in etwa 8 Tagen ein Fuhrmann nach Schwalbach fahren. Wer sich der Gelegenheit, Wasser mitbringen zu lassen, bedienen will, kan sich bey der Intell. Ausfert. melden. (24. Julius 1779)

 

Zum Flurschützen beeydiget
Amt Burbach. Unter dem 4ten dieses, ist der Joh. Henrich Fuchß zu Holzhaußen zum Tag- und Nachtwächter dasiger Gemeinde, wie auch zum Flurschützen um das Dorf, beeydiget worden. (16.  Jan. 1779)

Aus einer "Jahresübersicht in Versen des Jahres 1910":

Aus Dresselndorf da war verschwunden ein Lehrer seit `nem Jahre schon.
Jetzt hat er wieder sich gefunden in Frankreichs Fremdenlegion.
Was diesen Mann hat fortgezogen, daß er dem Dienst den Rücken kehrt,
verließ den Stuhl des Pädagogen, das wurde niemals ganz geklärt." (30. April 1910 )


Eine Protokollnotiz aus alter Zeit:
Der Gemeindediener und Nachtwächter Müller soll durch den Vorsteher aufgefordert werden, die Nachtwache pünktlich und gewissenhaft auszuführen. Die Wache wird ausgeübt in den Monaten der eingeführten Sommerzeit d. i. vom 15.4. - 15.9. von 12-2 Uhr in den anderen Monaten von 11-3 Uhr nachts. Um eine gewisse Kontrolle über die Pflichterfüllung des Nachtwächters zu erhalten, soll sich dieser bei jedem Rundgang durch das Dorf an den Ständen durch eine Pfeife bemerktbar machen.
(Gemeinderatsitzung Holzhausen vom 8.4.1918)